Lastschrift vor Insolvenzverfahren – Rückgriff der Banken erschwert

Die Rückgriffsmöglichkeiten der Banken nach einem Widerruf von Lastschriften durch den Insolvenzverwalter wurden eingeschränkt – Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09 Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem vorgenannten Urteil des BGH einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR…

Lastschriften, Widerruf und Insolvenzverwalter

Lastschriften können von den Schuldnern bereits genehmigt worden sein, so dass ein Widerruf nicht möglich ist. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bundesgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von durch Lastschriften eingezogene Zahlungen können den im Nachgang…

Lastschriftverfahren und Widerrufsrecht des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter kann nicht jede Forderung, die mittels Lastschriftverfahren bezahlt wurde, innerhalb der bankrechtlich zulässigen Fristen  widerrufen Manche Gläubiger, dessen Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen worden ist, wundert sich. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen…