Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage

Bei Erhalt einer Kündigung sollte stets geprüft werden,  ob für eine Klage nicht die Drei-Wochen-Frist eingehalten werden muss Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist….

Kündigungsschutzklage bei fehlender Unterschrift

Wenn die Unterschrift unter der Kündigung fehlt, muss die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden Es ist Vielen bereits bekannt: Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, dann muss er schnell reagieren. Zum Einen muss er sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu erhalten….