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Mitbestimmungsrecht bei Arbeitnehmerüberlassung

Wird ein Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitgeber überlassen, ist der Betriebsrat des Entleihers in Teilbereichen für diesen zuständig – Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12 Der Betriebsrat eines Unternehmens, das Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber verleiht, verliert sein Kontroll- und Mitbestimmungsrecht in Teilbereichen an den Betriebrat des Entleihers.  Es liegt somit  nicht nur…