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Azubi und fristlose Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden.  Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein. Der Fall mit dem Azubi Ein Banklehrling war unstreitig spielsüchtig und schwänzte auch gelegentlich die Berufsschule, um zur Spielbank zu gehen. Sein Konto war bereits überzogen.  An einem Tag war es…