Miete: Flächendifferenz und „ca.“-Zusatz

Mietminderung und Flächendifferenz: „ca.“-Zusatz hilft Vermieter nicht

Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca.“-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu, sondern es komme auf die Flächendifferenz an. Entscheidend sei allein die Abweichung zwischen der vertraglichen Vereinbarung und den tatsächlichen Verhältnissen.

Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca.“ angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist bei der Berechnung der Flächendifferenz auch kein Kulanzabzug wegen der „ca.“-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die Wohnfläche bei bestehenden Zweifeln einmal nachzumessen.

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