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Kalte Räumung verboten

Kalte Räumung – so bezeichnet man die eigenmächtige Räumung einer Wohnung durch den Vermieter ohne Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers. Der Vermieter haftet für ihre Folgen, sogar nach wirksamer Kündigung und bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.07.2010, AZ VIII ZR 45/09 klargestellt. Kalte Räumung – der Sachverhalt In dem…